Aktie

Share.2020

Mitarbeiteraktienprogramm

Evonik ist bestrebt, seine Mitarbeiter an der Wertentwicklung angemessen zu beteiligen. Im Jahr 2020 legt das Spezialchemieunternehmen erneut ein aktienbasiertes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm auf.

Um dieses Programm zu realisieren, macht der Evonik-Vorstand von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 18. Mai 2016 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.

Evonik wird über die zum Aktienrückkauf ausgeführten Transaktionen regelmäßig auf dieser Seite berichten.

Aktienrückkauf

Datum
PDF-Datei

16. - 20. März 2020

6. - 13. März 2020

Safe Harbour-Bekanntmachung Share.2020

Weitere Informationen

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes

Archiv

Informationen zu vergangenen Mitarbeiteraktienprogrammen: