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Ad-hoc-Mitteilungen

Emittenten von in der Europäischen Union emittierten Finanzinstrumenten sind verpflichtet, öffentlich nicht bekannte Informationen, die unmittelbar den Emittenten betreffen und die geeignet sind, den Kurs solcher Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen, unverzüglich publik zu machen (Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung). Dies erfolgt durch sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen.

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Ad-hoc-Mitteilungen der Evonik Finance B.V. finden Sie

Rechtlicher Hinweis