Verantwortung

Sicherheit

Arbeitsmedizin & betrieblicher Gesundheitsschutz

Unser Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen und Berufserkrankungen vorzubeugen.

Zur Erkennung tätigkeitsspezifischer Gesundheitsgefährdungen führt Evonik regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsbegehungen durch. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse legen wir dann die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsschutz fest.

Diese umfassen zum einen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zur Expositionsvermeidung, wie etwa die Verwendung geschlossener Systeme beim Umgang mit Gefahrstoffen oder die Verwendung technischer Hilfsmittel bei der Handhabung schwerer Lasten. Zum anderen gehören dazu je nach Gefährdung auch das Tragen spezifischer Schutzkleidung, arbeitsmedizinische Vorsorge sowie Schulungsmaßnahmen, beispielsweise zum Umgang mit Gefahrstoffen oder zum Rücken schonenden Heben und Tragen.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge werden die Mitarbeiter vom Arbeitsmediziner zu ihrem individuellen Gesundheitsrisiko beraten und bei Bedarf werden tätigkeitsbezogene Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Ziel ist dabei vor allem die Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und die Vermeidung von Berufserkrankungen.

Die Entwicklung der Anzahl neu anerkannter Berufserkrankungen wird von Evonik kontinuierlich beobachtet und berichtet. Als Kennzahl verwenden wir eine Occupational Disease Rate (ODR = Anzahl neu anerkannter Berufserkrankungen dividiert durch 1 Mio. Arbeitsstunden). In die jährliche Berechnung gehen alle im Bezugsjahr neu anerkannten Berufserkrankungen ein einschließlich der sogenannten Latenzerkrankungen (Erkrankungen bei denen die Ursache schon viele Jahre oder teilweise auch Jahrzehnte zurückliegt).

2023 wurden global 39 Berufskrankheiten neu anerkannt (= ODR 0,59).

Sie möchten mehr erfahren? Unseren aktuellen Nachhaltigkeitsbericht finden Sie hier zum Download.