Verantwortung

Wertschöpfungskette & Produkte

Die EU-Chemikalienverordnung REACH

Mit der Neuordnung des Chemikalienrechts verfolgte die Europäische Union das Ziel, ein einheitliches Regelwerk für alle EU-Staaten zu schaffen. Am 1. Juni 2007 trat die Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) in Kraft.

Evonik unterstützt die Ziele von REACH zum Schutz von Gesundheit und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien und setzt die Verordnung konsequent um.

IAktuell steht bis zum 31. Mai 2018 die letzte Registrierungsphase aller Stoffe zwischen einer Tonne und 100 Tonnen pro Jahr besonders im Fokus. Betroffen sind alle Stoffe, die in der EU hergestellt, in die Gemeinschaft importiert oder dort auf den Markt gebracht werden.

Details siehe auch unter Registrierungsphasen.

Registrierungsphasen

Registrierungsfristen:
Vorregistrierung: 01.06. 2008 – 01.12.2008

Stoffe ≥ 1000 t/a, CMR ≥ 1 t/a, R50/R53 ≥ 100 t/a bis 30.11.2010

Stoffe >100 – 1000 t/a bis 31.05.2013

Stoffe >1 – 100 t/a bis 31.05.2018

2008:
Bei Evonik wurden im Jahr 2008 knapp 13.600 Vorregistrierungen für 4.000 Stoffe erfolgreich durchgeführt.

Bis 30. November 2010:
Evonik hat bereits Anfang 2009 als erstes Unternehmen im Markt synthetisch amorphes Silica, das heißt die gefällten (u. a. ULTRASIL® und SIPERNAT®) und pyrogenen Kieselsäuren (AEROSIL®) erfolgreich registriert. Diese Registrierungen erfolgten im Auftrag der jeweiligen REACH-Konsortien in Form einer "Joint Submission".

Bis zum Ende der ersten Registrierungsfrist (30.11.2010) für Großstoffe (> 1000 jato) hatte Evonik 260 Registrierungsdossiers für knapp 170 Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert.

Bis 31. Mai 2013:
Evonik hat insgesamt rund 660 Registrierungsdossiers für über 460 Stoffe erfolgreich eingereicht.

Bis 31. Mai 2018:
Die dritte Registrierungsphase bis zum 31.5.2018 umfasst das Mengenband zwischen 1-100 Jahrestonnen. Evonik hat inzwischen für insgesamt über 620 Stoffe rund 900 Registrierungsdossiers erfolgreich eingereicht.

Für einen Spezialchemie-Konzern wie Evonik bedeutet die Umsetzung der komplexen Anforderungen der REACH-Verordnung eine Fülle an zu bewältigenden Aufgaben um die Gesetzeskonformität unserer Produkte zu gewährleisten. Dieses ist nur mit entsprechend geschultem Personal, geeigneten IT-Systemen, hohem finanziellem Einsatz sowie aktiver Verbandstätigkeit zu bewältigen. Daher engagiert sich Evonik in den entsprechenden Arbeitskreisen und Gremien beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) beim Europäischen Chemieverband Cefic sowie weiteren Verbänden wie dem Technical Committee of Petroleum Additive Manufacturers in Europe (ATC) oder dem European Silicones Center (CES).
Die Kommunikation innerhalb der Lieferkette ist für Evonik ebenfalls sehr wichtig. Daher haben wir für REACH-relevante stoff- bzw. produktspezifische Anfragen unserer Kunden und Lieferanten folgende Kontaktmöglichkeiten eingerichtet:

Kunden (reach@evonik.com)

Lieferanten (reach-procurement@evonik.com)

Bewertung unter REACH

Die Bewertung unter REACH nimmt einen zunehmend größeren Stellenwert in der Bearbeitung unter REACH ein. Es werden drei Bewertungsarten unterschieden:

Die Bewertung der Versuchsvorschläge (Anhänge IX und X)

ECHA prüft die von den Registranten eingereichten Prüfvorschläge, ob diese angemessen und begründet sind. Bei dieser Bewertung soll auch die Vermeidung unnötiger Tierversuche berücksichtigt werden. Gemäß den Vorgaben des REACH Art. 40 (3) entscheidet ECHA die über die Annahme, Ablehnung oder fordert Änderung der Prüfvorschläge.

Die Dossierbewertung (Compliance Check)

ECHA ist gemäß REACH verpflichtet, im Rahmen dieses Compliance Checks mindestens 5% der Dossiers auf Erfüllung der Anforderungen zu überprüfen. Dazu gehört, ob die Informationsanforderungen angemessen erfüllt wurden, ob bei Abweichungen von den Standardinformationen diese angemessen begründet wurden und fordert gemäß Art. 41 (3) weiterer Informationen nach. Im Rahmen sogenannter „Targeted Compliance Checks“ werden zusätzlich gezielte Überprüfungen durchgeführt, bei denen ECHA nur einen bestimmten Teil des Registrierungsdossiers (z. B. bestimmte Endpunkte) bewertet.

Die Stoff-Evaluierung

Die Stoffbewertung erfolgt durch die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten. Im sogenannten fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft (CoRAP) werden die Stoffe aufgeführt, die innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren bewertet werden müssen. Die Behörden überprüfen die Registrierungen und die Stoffsicherheitsbewertungen der Unternehmen. Gemäß Art. 46 kann die bewertende Behörde weitere Untersuchungen anfordern.

Evonik ist mit mehr als 30 Stoffen von den Stoffbewertungsverfahren betroffen.

Beschränkung und Zulassung

Neben der Registrierung als Voraussetzung zur rechtskonformen Herstellung, für den Import und das In-Verkehr-Bringen sowie der ebenfalls komplexen Kommunikation in der Lieferkette, gewinnen zunehmend die Aspekte Beschränkung und Zulassung an Bedeutung. Während es die Beschränkung als regulatorische Maßnahme auch vor REACH gab, ist das Zulassungsverfahren neu.

Evonik ist sich dieser Bedeutung bewusst und gleicht kontinuierlich alle Stoffe, die für die sogenannte Kandidatenliste vorgesehen sind (registry of intention) bzw. bereits in die Kandidatenliste oder in den Anhang XIV (Verbotsliste) aufgenommen wurden, mit dem eigenen Stoffportfolio ab, um frühzeitig Betroffenheit festzustellen.
Sollte dies der Fall sein, wird geprüft, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden müssen, beispielsweise ein Zulassungsantrag, eine Substitution, sofern diese realisierbar erscheint oder der zukünftige Verzicht des Stoffen und seiner Verwendungen. Das weitere Vorgehen wird parallel in engem Kontakt mit unseren Kunden geklärt.

Für Unternehmen wie Evonik sind eine frühe Einbindung der Betroffenen, die verbindliche Prüfung von Alternativen zum Zulassungsverfahren sowie die Berücksichtigung von bestehenden Maßnahmen aufgrund spezifischer EU-Regelungen erforderlich. 

Darüber hinaus setzt sich Evonik dafür ein, dass die Risikomanagementoptions-Analyse (RMOA) in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich und möglichst verbindlich durchgeführt wird. 

Für die Zulassung muss außerdem eine Kleinmengenregelung angestrebt werden, die mit einer Verfahrensvereinfachung und Gebührenreduktion verbunden ist.

Evonik vertritt die Meinung, dass die Überprüfungszeiträume der Zulassung u. a. die Investitionszyklen angemessen berücksichtigt werden müssen und auch länger sein können als 12 Jahre. Aktuell ist Evonik noch nicht direkt von einem Zulassungsverfahren betroffen. 

In vielen Fällen kann eine spezifische Verwendungsbeschränkung anstelle einer Zulassungspflicht die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen senken und zugleich Effizienz und Rechtssicherheit erhöhen. 

Weitere wichtige Informationen zu REACH finden sich auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur.