Investor Relations

Corporate Governance

Organe der Evonik Industries AG

Charakteristisch für das deutsche Corporate-Governance-System und damit Grundlage für die Corporate-Governance-Struktur von Evonik ist die Trennung der Funktionen "Leitung" und "Überwachung" in zwei unterschiedliche Organe, den Vorstand einerseits und den Aufsichtsrat andererseits.

Der Evonik-Aufsichtsrat tagt regelmäßig und steht über seinen Vorsitzenden im permanenten Dialog mit dem Vorstand. Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, den Vorstand zu überwachen und zu beraten. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat regelmäßig unter anderem über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die strategische Ausrichtung zu berichten. Eine Besonderheit des deutschen Systems ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Das Kontrollgremium besteht bei Evonik aus 20 Mitgliedern und ist paritätisch besetzt. Gemäß dem Mitbestimmungsgesetz wählen die Mitarbeiter im Regelfall Delegierte, die sodann die zehn Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat wählen. Unter diesen befinden sich derzeit auch drei Gewerkschaftsvertreter. Laut Geschäftsordnung des Aufsichtsrats gilt für alle Beschlussfassungen das Mehrheitsprinzip, soweit nicht zwingend etwas anderes bestimmt ist.

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß seiner Geschäftsordnung hat der Aufsichtsrat von Evonik derzeit sechs Ausschüsse eingerichtet: den gesetzlich verbindlichen Vermittlungsausschuss, den Präsidialausschuss, den Finanz- und Investitionsausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss sowie der Innovations- und Forschungsausschuss.

Das dritte nach dem Aktiengesetz zwingende Organ einer Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung, in welcher die Aktionäre ihre Rechte ausüben.

Rechtlicher Hinweis