Investor Relations

Hauptversammlung

Fragen und Antworten zur Hauptversammlung der Evonik Industries AG am 4. Juni 2024

Die Hauptversammlung der Evonik Industries AG findet am 4. Juni 2024 ab 10 Uhr statt.

Die Hauptversammlung findet am Dienstag, 4. Juni 2024, um 10.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), in der Verwaltungszentrale der Evonik Industries AG, Essen, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) statt.

Gemäß § 18 Abs. 6 der Satzung (virtuelle Hauptversammlung – Ermächtigung 2023) hat der Vorstand der Evonik Industries AG entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten wird.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechts-vertreter) ist daher ausgeschlossen.

Bei einer Präsenzhauptversammlung kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung persönlich oder durch einen Bevollmächtigten „vor Ort“ teilnehmen. Das ist bei der virtuellen Hauptversammlung ausgeschlossen. Sie findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten statt. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt I Nr. 27 2022, S. 1166 ff.) dauerhaft geschaffen. 

Bei der virtuellen Hauptversammlung nehmen die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung ihre Rechte über den Online-Service wahr. Die virtuelle Hauptversammlung der Evonik Industries AG wird für die Aktionäre vollständig in Bild und Ton im Online-Service übertragen, die Aktionäre können dort ihr Stimmrecht elektronisch ausüben und in Redebeiträgen Fragen stellen.

Das Anmeldeverfahren für die virtuelle Hauptversammlung unterscheidet sich von demjenigen einer Präsenzversammlung nicht:  Die Aktionäre, die rechtzeitig im Aktienregister eingetragen sind, erhalten die Einladung zur Hauptversammlung per Post oder E-Mail zugesandt. Zusammen mit der Einladung wird den Aktionären ein Anmeldeformular zugänglich gemacht. Sie müssen sich innerhalb einer bestimmten Frist bei der Gesellschaft anmelden, z.B. durch Rücksendung des ausgefüllten Formulars oder über den Online-Service. Die Zugangsdaten zum Online-Service, in dessen Rahmen die Anmeldung und Vollmachts- und Weisungserteilung zur Verfügung steht, finden Aktionäre, die nicht für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, in der Einladung. Die übrigen Aktionäre verwenden ihr selbst gewähltes Zugangspasswort und ihre Aktionärsnummer, die auch in der Einladungs-E-Mail angegeben ist. Mit der Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger am 18. April 2024 stehen die Einladungsbroschüre sowie weitere Unterlagen im Internet abrufbereit zur Verfügung.

Der letzte Anmeldetag ist Dienstag, der 28. Mai 2024 (24.00 Uhr (MESZ)).

Unter der Voraussetzung, dass sich der Aktionär rechtzeitig angemeldet hat (dazu Frage 5), kann er sein Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine gleichgestellte Person ausüben, jeweils entweder in Papierform als auch in elektronischer Form über den Online-Service. Eine Änderung der Briefwahl bzw. Weisung ist über den Online-Service auch noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt während der Hauptversammlung, möglich; der Versammlungsleiter wird rechtzeitig darauf hinweisen.

Der Versand der Einladung beginnt am 10. Mai 2024.

Zur Hauptversammlung werden alle im Aktienregister der Evonik Industries AG eingetragenen Aktionäre eingeladen. Der erste Versand erfolgt am 10. Mai 2023. Ein weiterer Versand erfolgt drei Wochen vor der Hauptversammlung, also am 14. Mai 2024.

Nach Ablauf dieser Frist eingetragene Aktionäre werden nicht mehr angeschrieben, haben aber dennoch die Möglichkeit, sich unter Nennung der Aktionärsnummer, des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums noch bis zum Anmeldeschluss (28. Mai 2024, 24.00 Uhr MESZ - Eingang bei der Gesellschaft) zur Hauptversammlung anzumelden. Dazu kann sich der Aktionär an die Aktionärshotline wenden.

Die Aktionärshotline steht auch für sonstige Fragen zur Anmeldung zur Hauptversammlung zur Verfügung. Falls ein Aktionär seine erwarteten Anmeldeunterlagen nicht erhalten hat, kann beispielsweise über die Hotline überprüft werden, ob die Eintragung des Aktionärs ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Telefonnummer der Hotline lautet +49 1802-739 376. Ein Anruf kostet 6 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen.

Der Finanzbericht 2023 steht auf der Internetseite der Evonik Industries AG als Online-Version zur Verfügung. Aktionäre, die eine gedruckte Fassung des Finanzberichts wünschen, können diese telefonisch bei der Hotline unter +49 1802-739 376 anfordern. Ein Anruf kostet 6 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen.

Die Aktionäre der Evonik Industries AG können die Hauptversammlung live und in voller Länge im Online-Service verfolgen. Die Zugangsdaten für den Online-Service finden Sie, sofern Sie nicht bereits für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, in der Einladung, deren Versendung am 10. Mai 2024 beginnt. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden zudem öffentlich auf www.evonik.de/hauptversammlung übertragen, ohne dass dafür Zugangsdaten erforderlich sind.

Der Gesellschaft gegenüber gilt nur derjenige als Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist. Ein nicht eingetragener Aktionär kann sich nicht selbst zur Hauptversammlung anmelden. Die Ausübung des Stimmrechts setzt daher die Ausstellung einer entsprechenden Vollmacht durch den anstelle des als Berechtigten im Aktienregister Eingetragenen voraus.

In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter ein Rede- und Fragerecht im Wege der Videokommunikation, wie in der Einberufung näher bestimmt.

Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über den Internetservice unter der Internetadresse www.evonik.de/hv-services anzumelden.

Den Online-Zugang zum Online-Service erhalten Aktionäre durch Eingabe der Aktionärsnummer und des individuellen Zugangspassworts. Bevollmächtigte nutzen die eigenen Zugangsdaten.

Eine Abstimmbestätigung über die Ausübung ihrer Stimmrechte können Aktionäre nach Durchführung der Hauptversammlung über einen Link im Online-Service abrufen.

Für das Geschäftsjahr 2023 schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividende von 1,17 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie zur Beschlussfassung vor.

 

Aktionärshotline

Tel: : +49 1802 - 739 376

Ein Anruf kostet 6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom und max. 42 Cent/Minute aus deutschen Mobilfunknetzen.

Online-Service

Evonik bietet den Aktionären einen Online-Service zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Registrierung für den E-Mail-Versand sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung oder Briefwahl an.