Nachhaltigkeit

Chemicals Management System Plus

Eine Grundvoraussetzung der Produktverantwortung (Product Stewardship) bei Evonik ist die sichere Verwendung aller eingesetzten, hergestellten und in Verkehr gebrachten Produkte. Der Schwerpunkt liegt hier bei Produkten, die besonders besorgniserregenden Chemikalien, die „Hazardous Chemicals of High Concern*“ (hChC), enthalten.

Für Evonik bedeutet Produktverantwortung jedoch nicht nur Gefahren- und Risikobewertung, Einstufung und Kennzeichnung sowie die Durchführung toxikologischer und ökotoxikologischer Tests im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch die Ergreifung von ergänzenden und weitergehenden Maßnahmen. Deshalb hat Evonik bereits 2001 sein „Chemicals Management System“ (CMS) eingeführt, das Maßnahmen im Bereich Produktverantwortung umfasst, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Um das Risikomanagement und die Leistung eines Produkts in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Gesundheit auf dem gesamten Lebensweg noch weiter zu verbessern, hat Evonik den Umfang seines Chemicals Management Systems um die Bewertung seiner Produkte erweitert und geht dabei konkret folgende Herausforderungen (CMSPLUS) an:

  • Verwendung von gekauften Rohmaterialien mit reduzierten Anteilen an hChC (Reduzierung)
  • Verbesserung der eigenen Herstellungsprozesse, um die unerwünschten hChC in unseren Produkten zu verringern oder vollständig zu beseitigen (Senkung der Toxizität)
  • Reduzierung der Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber hChC durch strenge Risikomanagement-Maßnahmen, z.B. sicherste Art der Anwendung, Handhabung (unter streng kontrollierten Bedingungen) im geschlossenen System, Schulung von Mitarbeitern und Kunden, Verwendungsbeschränkungen, etc. (Risikomanagement)
  • Intensivierung der Erforschung und Entwicklung von Alternativen für hChC (Ersatz)
  • Evonik definiert besorgniserregende Chemikalien (hChC) wie folgt:
  • CMR (kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch), Kat: 1A und 1B gemäß UN GHS
  • PBT (persistent, bioakkumulierbar, toxisch) gemäß Anhang XIII von REACH
  • vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierbar) gemäß Anhang XIII von REACH
  • Ernste schädigende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder Umwelt auf Basis von Einzelfallentscheidungen und auf Grundlage von klaren, wissenschaftsbasierten Kriterien.