Nachhaltigkeit

Produktverantwortung

Product Stewardship zählt zu den unabdingbaren Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Sie ist unsere „license to operate“. Dazu gehört, mögliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Produkte von Evonik zu bewerten und bestmöglich zu verringern. 

Product Stewardship bei Evonik umfasst die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen – beispielsweise der europäischen Chemikalienverordnung REACH oder des Global Harmonisierten Systems (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus bekennen wir uns seit vielen Jahren zur freiwilligen internationalen Responsible-Care®-Initiative bzw. zur Global Charter des Weltchemieverbands ICCA. Evonik definiert beides in einem Product Stewardship-Konzernstandard. In diesem sind Umsetzung und Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Einhaltung eingeschlossen. Zudem haben wir die Eckpunkte unserer Product Stewardship in einer Product Policy festgelegt. Darüber hinaus hat Evonik im Berichtsjahr 2023 angefangen, ein Grundsatzpapier zu Product Stewardship zu erarbeiten. 

Verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien Wir betrachten unsere Produkte entlang der Wertschöpfungskette von der Rohstoffbeschaffung bis zur Abgabe an unsere industriellen Kunden. Dieser Ansatz umfasst das Themenfeld Product Stewardship und ist nicht als vollständiges Life-Cycle-Assessment zu verstehen. Angesichts des globalen Handels mit chemischen Produkten und Chemikalien ist es wichtig, die breite Kommunikation zu deren sicherer Handhabung und Verwendung zu fördern. Dieser Verantwortung stellen wir uns mit einem weltweiten, umfassenden Informationsangebot. Dazu gehören Informationsportale, Sicherheitsdatenblätter – auch für nicht gefährliche Produkte – in über 35 Sprachen, technische Merkblätter und umfangreiche Informationen auf unserer Webseite. Darüber hinaus haben wir einen E-Mail-Briefkasten für Anfragen eingerichtet. 

Unsere Fachabteilungen stehen unseren Kunden auf allen Stufen des Produktlebenszyklus beratend zur Seite. Das reicht von der Rohstoffauswahl über den Umgang mit möglichen toxikologischen, ökotoxikologischen und physikalisch-chemischen Gefahren bis zu daraus resultierenden Risiken unter Berücksichtigung der Exposition. Weiterhin beraten wir über regulatorische Anforderungen bei den geplanten Verwendungen bis hin zu Transport und Entsorgung. Im Bedarfsfall schulen wir unsere Kunden im Umgang mit unseren Produkten. Im Rahmen der Erfassung wurden 2023 keine Verstöße bei der Kennzeichnung von Produkten festgestellt.

Umsetzung der REACH-Verordnung und Dossierqualität

REACH schreibt die Registrierung aller Stoffe vor, die in einer Menge von mehr als 1 Tonne pro Jahr in der EU hergestellt, in diese importiert oder dort auf den Markt gebracht werden. Evonik unterstützt die Ziele zum Schutz von Gesundheit und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien. Um die komplexen Anforderungen von REACH umzusetzen, sind wir im engen Dialog mit unseren Lieferanten, Kunden, Fachverbänden und Behörden. 

Neben den weiterhin erforderlichen Stoffregistrierungen stehen insbesondere Dossier- und Stoffbewertungen sowie Beschränkung und Zulassung im Vordergrund. Evonik ist derzeit nicht von eigenen Zulassungen betroffen. Um frühzeitig festzustellen, ob unsere Stoffe möglicherweise im Fokus sind, gleichen wir behördlich veröffentlichte Stofflisten mit unserem Portfolio ab, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu tauschen wir uns eng mit unseren Kunden aus. Überprüfungen erstrecken sich auch auf die von uns eingekauften Rohstoffe. Für besonders besorgniserregende Stoffe, wie solche, die auf der Kandidatenliste der REACH-Verordnung stehen, besprechen wir im Bedarfsfall das weitere Vorgehen mit den Lieferanten oder suchen nach Alternativen. Für alle Anfragen unserer Kunden und Lieferanten, die REACH betreffen, haben wir zur zeitnahen und umfassenden Beantwortung einen E-Mail-Briefkasten eingerichtet. 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer REACH-Aktivitäten liegt auf den Dossier-Aktualisierungen bereits registrierter Stoffe in enger Anlehnung an den Cefic-Aktionsplan, den Evonik im Rahmen einer Selbstverpflichtung unterschrieben hat. Die Durchsicht der Evonik-Dossiers mit dem Ziel der weiteren Qualitätsverbesserung wird schrittweise bis Ende 2026 erfolgen. Über den Fortschritt informieren wir jährlich in diesem Bericht und gegenüber Cefic. Seit Beginn des Aktionsplans Mitte 2019 haben wir mehr als 420 Dossiers überarbeitet. 

Globale Produktstrategie (GPS)  

Der International Council of Chemical Associations (ICCA) hat die Kampagne Global Product Strategy (GPS) ins Leben gerufen, um einen Beitrag zum weltweit sicheren und angemessenen Umgang mit Chemikalien zu leisten. Evonik unterstützt diese Initiative ausdrücklich.

Das Global Harmonisierte System (GHS) 

Das GHS ist ein von den Vereinten Nationen ins Leben gerufenes, weltweites System zur Einstufung von Chemikalien sowie zu deren einheitlicher Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Weltweit ist der GHS-Umsetzungsstand nach wie vor unterschiedlich. Wir haben deshalb bei Evonik eine Datenbank, in der Informationen über Fortschritte, Änderungen und Anforderungen in den Ländern gesammelt und intern kommuniziert werden. Evonik berücksichtigt die GHS/CLP-Vorgaben weltweit. 

Unsere Chemicals-Management-Systeme 

Wir unterziehen sämtliche von uns in Verkehr gebrachten Stoffe (>1 Tonne/Jahr) einer Bewertung. Besonders gefährliche Stoffe berücksichtigen wir auch in kleineren Mengen. Das ermöglicht eine fundierte Risikoabschätzung. Im Bedarfsfall werden bestimmte Verwendungsmuster eingeschränkt oder im Extremfall sogar Anwendungsverbote für einzelne Produkte ausgesprochen. 

Für die Bewertung unserer Stoffe verwenden wir das von Evonik selbst entwickelte Chemicals-Management-System (CMS). Das System erlaubt uns, unsere Stoffe auf globaler Ebene zu bewerten. Die CMS-Inhalte wurden mit Vorgaben des internationalen Chemieverbands ICCA sowie den REACH-Anforderungen harmonisiert. Im Rahmen von CMS haben wir alle Stoffe, die im Zeitraum 2017 bis einschließlich 2020 aufgrund von Akquisitionen in unser Portfolio gekommen sind, bereits erfasst und bewertet. Stoffe, die von 2021 bis 2023 aufgrund von Akquisitionen in unser Portfolio aufgenommen wurden, wollen wir bis Ende 2026 erfassen und bewerten. 

Als Erweiterung des CMS bezieht sich unser Chemicals-Management-SystemePLUS auf Produkte, die mehr als 0,1 Prozent besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Unser Ziel ist, diese, wo immer möglich, zu reduzieren oder zu ersetzen. Voraussetzung dafür ist eine vertiefte Betrachtung, um geeignete Maßnahmen für eine weitere Reduktion möglicher negativer Auswirkungen auf Menschen und Umwelt abzuleiten. Im Rahmen von CMSPLUS haben wir alle Produkte, die im Zeitraum 2017 bis einschließlich 2020 aufgrund von Akquisitionen in unser Portfolio gekommen sind, bereits erfasst und bewertet. Produkte, die von 2021 bis 2023 aufgrund von Akquisitionen in unser Portfolio aufgenommen wurden, wollen wir bis Ende 2026 erfassen und bewerten.

Green Deal 

Mit dem Green Deal hat die Europäische Kommission einen Fahrplan vorgelegt, wie die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Ein Element im Rahmen des Null-Schadstoff-Ziels ist die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS), die weitreichende Auswirkungen auf die chemische Industrie sowie deren Wertschöpfungskette haben wird. Evonik unterstützt die Ziele des Green Deal und setzt sich aktiv auf Verbands- und Kommissionsebene dafür ein, dass die geplanten Änderungen mit Augenmaß erfolgen, Planbarkeit gewährleistet ist und REACH das zentrale Regulierungsinstrument für Chemikalien bleibt. Darüber hinaus beteiligen wir uns an Konsultationen. 

Evonik sieht folgende im Rahmen der REACH-Revision vorgesehene Verschärfungen als besonders kritisch an: den Generischen Risikoansatz, die Polymerregistrierung, die umfassenden Datenforderungen zur Ermittlung von Stoffen mit endokrin disruptiven Eigenschaften sowie Persistenz oder auch den Bewertungsfaktor für Gemische „Mixture Allocation Factor“ (MAF).

Beim Generischen Risikoansatz soll die zur wissenschaftlich fundierten Bewertung erforderliche Exposition außer Acht gelassen werden. Es ist geplant, Beschränkungen bzw. Verbote allein auf Basis bestimmter Gefahreneigenschaften zu erlassen, die kontinuierlich erweitert werden. Dieser Ansatz soll nicht nur im Endkonsumentenbereich verstärkt angewendet, sondern auch auf den gewerblichen Bereich ausgedehnt werden. 

Die EU-Kommission hat den Auftrag, die Vorgaben für eine Polymerregistrierung unter REACH zu prüfen und umzusetzen. Der aktuell diskutierte regulatorische Ablauf dürfte zukünftig mehrstufig sein. Demnach wäre zunächst eine Notifizierungsphase zur Erfassung aller auf dem EU-Markt befindlichen Polymere geplant. In einem zweiten Schritt würde eine Gruppierung der Polymere erfolgen einschließlich nachgelagerter Datengenerierung. Hiernach würde sich die Registrierung der tatsächlich registrierpflichtigen Polymere anschließen. Schätzungsweise würden bis zu 70 Prozent der auf dem EU-Markt befindlichen Polymere unter eine Registrierungspflicht mit entsprechenden Datenanforderungen fallen. Aus Industriesicht müssen Kosten und Aufwand im vertretbaren Rahmen bleiben. 

Im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit sind erweiterte Datenanforderungen zu endokrinen Disruptoren sowie Beschränkungen und gegebenenfalls Verbote für Verbraucheranwendungen vorgesehen. Endokrine Disruptoren können sowohl natürliche als auch chemische Stoffe sein, die die Regulierung des Hormonsystems stören oder ändern, sodass es zu nachhaltig schädigenden Wirkungen kommen kann. Beim Bewertungsfaktor für Gemische geht es um die Einführung eines zusätzlichen Sicherheitsfaktors zur Bewertung von mögli-chen Additiv- und Synergieeffekten. Die Europäische Kommission fordert einen generischen Faktor für alle Anwendungen. Evonik setzt sich zusammen mit der chemischen Industrie dafür ein, dass ein gezielter („targeted“) MAF-Anwendung findet. Derzeit wird die Anwendung eines MAFs von fünf für Stoffe >1000 Tonnen pro Jahr diskutiert. Dies könnte bedeuten, dass Verwendungen, die bislang als sicher bewertet wurden, neu überprüft und angepasst werden müssen. Auch die geplanten Änderungen der CLPVerordnung enthalten kritische Punkte. So wurden beispielsweise endokrine Disruptoren wie PBT/vPvB  und PMT/vPvM  als neue Gefahrenklassen eingeführt. Bei PBTs handelt es sich um Stoffe mit persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Eigenschaften. PMT-Stoffe haben persistente, mobile und toxische Eigenschaften. Die Einführung erfolgte im Geltungsbereich der EU (CLP) ohne vorherige Abstimmung auf UN-Ebene (GHS). Die EU-Chemikalienstrategie verfolgt das Ziel, Stoffe, die diese Kriterien erfüllen, als Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (Substances of Very High Concern, SVHC) zu definieren und als solche unter der CLP-Verordnung zu regeln. Für Evonik und die chemische Industrie ist es notwendig, dass die in Erarbeitung befindlichen Leitlinien umfassende Hilfestellung bei der Einstufung und Kennzeichnung geben.  

Die vorgeschlagene Verordnung Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) legt Leistungs- und Informationsanforderungen für fast alle Produktkategorien fest. Dazu gehören unter anderem Haltbarkeit, Recycling und Ressourceneffizienz. Aus Sicht von Evonik gehen die geplanten Informationsanforderungen für den Digitalen Produktpass über das notwendige Maß hinaus, da Produktinformationen offengelegt werden müssen, die den Know-how-Schutz betreffen. Außerdem besteht die Gefahr, dass bestimmte Substances of Concern (SoC) parallel zur REACH-Verordnung reguliert werden. Grundsätzlich begrüßt Evonik diesen Ansatz, da es ein wichtiger Bestandteil für sichere Produkte in einer Circular Economy ist. 

Darüber hinaus arbeitet die EU-Kommission an einer Verschärfung der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED). Diese fordert die Einführung eines Umweltmanagementsystems, das ein sogenanntes Chemikalienmanagementsystem einschließlich einer Risikobewertung für Umwelt und Gesundheit sowie eine Substitutionsanalyse umfasst. Das Umweltmanagementsystem soll zu einer Betreiberpflicht werden und ist nicht deckungsgleich mit bestehenden Umweltmanagementsystemen wie ISO 14001 oder ISO 50001. Des Weiteren wird es zu Grenzwertverschärfungen kommen und Leistungswerte wie Energie- und Ressourceneffizienz werden verbindlich einzuhalten sein. 

Safe and Sustainable by Design (SSbD) ist ein neues Konzept, bei dem bereits in der Innovationsphase die Sicherheit und Nachhaltigkeit von Produkten bewertet werden sollen. SSbD befindet sich in der Testphase bis Ende 2024 und wird sowohl auf Verbandsebene als auch bei Evonik im engen interdisziplinären Austausch zwischen Product Stewardship, Innovation und Nachhaltigkeit beobachtet und begleitet. Es ist zunächst als Leitlinie und nicht als Gesetz geplant und wird voraussichtlich Auswirkungen auf unser Produktportfolio haben. 

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Taxonomie sieht Evonik weiterhin Diskussionsbedarf bei den Kriterien für Do No Significant Harm (DNSH) bezüglich des Umweltziels „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“. Hier haben die regulatorischen Nachbesserungen im Berichtsjahr nur einen Teil der uneindeutigen Formulierungen konkretisiert. Im Jahr 2023 wurde darüber hinaus der erste delegierte Rechtsakt der EU-Taxonomie verabschiedet, der für ausgewählte Wirtschaftsaktivitäten die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ auflistet. Die Wirtschaftsaktivitäten für dieses Umweltziel umfassen nur einen geringen Teil unseres Portfolios (1 Prozent unseres Umsatzes im Jahr 2023). Die Anwendung unserer Produkte für die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung - beispielsweise in der Emissionsreduktion, der Altlastensanierung oder als Alternative für gefährliche Stoffe - bleibt weitgehend unberücksichtigt. 

Die EU-Kommission plant, die Richtlinie für Verpackungen und Verpackungsabfälle durch eine Verordnung zu ersetzen. Evonik sieht die Gefahr, dass auch hier bestimmte Stoffe zusätzlich zur REACH-Verordnung reguliert werden. Wir verfolgen die weitere Entwicklung sowohl intern als auch auf Verbandsebene. 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen. Hierzu gehören einheitliche EU-Standards für Nachhaltigkeitsinformationen, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Evonik muss zukünftig entsprechende Nachhaltigkeitsberichte auf Grundlage der CSRD erstellen und damit Informationen zu den ESRS offenlegen. Die Anforderungen in Bezug auf Product Stewardship sind im ESRS E2-Standard „Pollution“ enthalten. 

Auch im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsanalyse der Geschäfte  werden Aspekte von Product Stewardship entlang der Wertschöpfungskette untersucht. Im Berichtsjahr haben wir in verschiedenen Kategorien unserer Nachhaltigkeitsanalyse der Geschäfte Signale zu Product Stewardship erfasst und bewertet. Dabei beziehen sich die Signalkategorien 1 und 2 konkret auf kritische Substanzen und Regulatorik. In Signalkategorie 3 werden Nachhaltigkeitsambitionen der Wertschöpfungskette auch für das Thema Product Stewardship und die Chemikaliensicherheit erfasst, bevor diese Teil der Regulatorik werden. PARCs mit negativer Bewertung – sogenannte „Transitioner“ oder als „Challenged“ klassifizierte Umsätze – machen nur einen geringen Teil unseres Portfolios aus. Den Umsatzanteil mit „Challenged“-Produkten wollen wir dauerhaft unter fünf Prozent halten (Kapitel „Strategie und Wachstum“ S.22). Dies geschieht sowohl durch den kontinuierlichen Ersatz gefährlicher Produkte als auch durch die Arbeit an alternativen Lösungen.

REACH-ähnliche Regulierungen in den Regionen 

Verschiedene Länder und Regionen haben entweder bereits Chemikalienregulierungen eingeführt, die weitgehend den EU-REACH-Anforderungen entsprechen, oder sind gerade dabei, dies zu tun. Das gilt beispielsweise für Südkorea, die Türkei, Taiwan und die Eurasische Union. Andere Länder – wie die USA – haben ihren Standard ebenfalls deutlich angehoben. Evonik verfolgt aktiv die weltweite Entwicklung von Regularien und stellt deren Umsetzung in den jeweiligen Regionen sicher. In Südkorea laufen die Abstimmungen innerhalb der Stoffinformationsaustauschforen (CICO) und Konsortien für das nächste Mengenband. In der Türkei werden kontinuierlich Stoffe registriert. Darüber hinaus verfolgt Evonik die Entwicklung weiterer sich abzeichnender Regulierungen, um sich darauf entsprechend vorzubereiten. Dazu gehört beispielsweise das Inkrafttreten der neuen Chemikalienverordnung in der Eurasischen Union. Diese wird voraussichtlich zweigeteilt ablaufen: Nach gegenwärtigem Stand soll die Verordnung in Russland am 1. September 2024 in Kraft treten, in den übrigen Ländern der Eurasischen Union zwei Jahre später. Für Indien ist eine REACH-ähnliche Chemikalienregulierung in Planung. Um die weitere Entwicklung begleiten zu können, hat sich Evonik dafür eingesetzt, dass der indische Chemieverband Indian Chemical Council (ICC) eine neue Arbeitsgruppe „Product Stewardship Advocacy Committee“ etabliert hat. Evonik hat die Leitung dieser Arbeitsgruppe übernommen.